Unsere aktuellen Besuchsregelungen im AWO Bezirksverband - Lockerungen Besuchsverbot

Liebe Angehörige, liebe Gäste,

Seit nunmehr über 6 Wochen gilt ein strenges Betretungsverbot für unsere Pflegeeinrichtungen, das Ihnen und Ihren Angehörigen, den Bewohner*innen unserer  Einrichtungen vieles abverlangt hat. Unsere Informationen dazu stammen vom 27.03.2020.

Wir haben uns nach Kräften bemüht, unseren Bewohner*innen die Zeit der Trennung so angenehm wie möglich zu machen und ihren Alltag auch in dieser außergewöhnlichen Zeit abwechslungsreich zu gestalten. Wir haben Videotelefonate eingerichtet, damit Sie Kontakt halten können und Ihre Geschenke und Botschaften weitergegeben.

Wir sind uns aber bewusst, dass all dies Ihren persönlichen Kontakt, nicht ersetzen kann und dass gerade Sie als Angehörige für die Lebensqualität und Lebensfreude unserer Bewohner*innen von größter Wichtigkeit sind.

Daher begrüßen wir die Lockerungen des Besuchsverbotes, wollen aber nicht versäumen daran zu erinnern, dass vor allem auch Ihr Verzicht und  Ihre Disziplin dazu beigetragen haben, dass unsere Einrichtungen bisher von Corona-Infektionen verschont geblieben sind und wir mit dieser gemeinsamen Anstrengung und den Ihnen auferlegten Beschränkung so bisher so gut durch diese Krise gekommen sind.

Mit der Lockerung und der damit steigenden Zahl an Kontaktpersonen nimmt auch das Infektionsrisiko für unsere Bewohner*innen wieder zu, die immer noch die verletzlichste und am stärksten gefährdete Gruppe in unserer Gesellschaft sind und die wir auch weiterhin besonders schützen müssen.

Daher sind an die Lockerung des Besuchsverbotes strenge Auflagen geknüpft, die Sie unbedingt einhalten müssen und zu deren Umsetzung wir verpflichtet sind.

Bis auf Weiteres gelten in den Einrichtungen des AWO Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken e.V. folgende Regelungen und Bestimmungen:

  • Nur eine feste, registrierte Kontaktperson darf pro Bewohner*in zu Besuch kommen
  • Es muss eine feste und begrenzte Besuchszeit vereinbart werden dazu werden durch die Einrichtung Termine vergeben
  • Die Einrichtung richtet eine Kontaktzone ein, in der der Besuch stattfinden kann
  • Die Wohnbereiche und Gemeinschaftsräume dürfen nicht betreten werden
  • Besucher*innen müssen sich bei Betreten der Einrichtung anmelden und auf der ausliegenden Besucherliste durch Unterschrift bestätigen, dass sie keinen Kontakt zu mit Covid19 (Corona) infizierten oder bereits erkrankten Personen, sowie Verdachtsfällen hatten und selbst frei von Erkältungsanzeichen bzw. Anzeichen eines fiebrigen Infektes sind und dass sie unser Informationsschreiben zu den derzeit aktuell in unserer Einrichtung geltenden Besuchsregelungen und den damit verbundenen Hygieneregeln kennen und einhalten
  • Besucher*innen müssen während ihres Aufenthaltes auf unserem Gelände durchgängig einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten.
  • Die Einrichtung wird geeignete Vorkehrungen treffen, dass der Mindestabstand zu unseren Bewohner*innen sichergestellt ist 

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der aufwändigen Sicherheitsvorkehrungen nur eine begrenzte Zahl von Besuchen am Tag bewältigen können und somit nicht allen Bewohner*innen ermöglichen können, gleich am ersten Besuchswochenende ihre Angehörigen wiederzusehen.

Für mögliche Folgen, die aus der Nichteinhaltung der staatlichen Regelungen und Verordnungen, sowie des individuellen Besuchskonzeptes der Einrichtung durch Besucher*innen resultieren übernimmt die Einrichtung keine Haftung,

Wir werden versuchen die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Wir werden noch lange mit den Risiken und Einschränkungen, die mit der Pandemie verbunden sind, umgehen müssen.

Bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
0911 4508 0

Kontaktformular