
Neue Studie: Geplante Kürzung der Asylverfahrensberatung verursacht millionenschwere Folgekosten
Die geplante drastische Kürzung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung würde Folgekosten in Millionenhöhe verursachen, wie eine gemeinsame Analyse im Auftrag von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), Deutschem Roten Kreuz (DRK), Diakonie Deutschland, Paritätischem Gesamtverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) zeigt. Jeder bislang investierte Euro rechnete sich demnach um das Vierfache. Allein im vergangenen Jahr betrug der Nettomehrwert des Programms 71,8 Mio. Euro.
Angesichts dieser starken Sozialrendite fordern die Verbände, die von der Bundesregierung für den Haushalt 2027 geplante 80-prozentige Kürzung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung zurückzunehmen und das Programm stattdessen langfristig abzusichern. Das Bundesinnenministerium plant derzeit, die allgemeine Beratung zu stoppen und nur noch die sogenannte besondere Rechtsberatung für vulnerable Gruppen in beschränktem Umfang fortzuführen.
„Die neuen Berechnungen entlarven die Kürzung der Asylverfahrensberatung als wirkungslose Nebelkerze. Gespart wird hier allenfalls an der Menschlichkeit”, sagt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.
Sozialrendite ist in Fällen mit Schutzanspruch besonders hoch
Durch eine behördenunabhängige Beratung können Schutzsuchende den Ablauf des Asylverfahrens verstehen und relevante Informationen frühzeitig vorbringen. So werden unnötig aufwendige Verfahren und damit einhergehende Kosten vermieden. Ratsuchende, die schnell Klarheit über ihren Status erhalten, können auch schneller und nachhaltiger auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Das entlastet den Staat bei Sozialleistungen und stärkt die Einnahmenseite durch neue Sozialversicherungsbeiträge. Die Analyse hat außerdem ergeben: In Fällen mit Anspruch auf einen Schutzstatus ist die Sozialrendite um gute 80 Prozent höher als in Fällen ohne Schutzanspruch.
Wie die Analyse zeigt, wirkt die AVB der großen Polarisierung bei migrationspolitischen Positionen gesellschaftlich entgegen. Ein verlässliches Asylverfahren kann sowohl der Sorge, dass schutzbedürftige Menschen keinen Schutz erhalten, als auch den Zweifeln daran, ob Schutz wirklich nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen gewährt wird, gerecht werden: Wer einen Schutzanspruch hat, muss ihn wirksam geltend machen können. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, muss dies sorgfältig festgestellt und nachvollziehbar begründet werden.
Eine Evaluation des BAMF-Forschungszentrums hatte bereits Anfang des Jahres die Effizienz der AVB nachgewiesen. Die neue Analyse belegt nun den finanziellen und gesellschaftlichen Mehrwehrt.
„Dass Schutzsuchende eine wirksame und unabhängige Beratung zu ihrem Verfahren bekommen, muss im Interesse aller liegen. Warum ausgerechnet zu einer Zeit rechtsextremer Wahlerfolge ein Programm gekürzt werden soll, das genau diesen Anspruch erfüllt, entbehrt jeder Logik”, sagt Sonnenholzner weiter.















