AWO-Doppelspitze Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl zu Haushaltsberatungen Gewaltschutz: „Beim aktuellen Ausbau-Tempo von Frauenhäusern erfüllt Bayern Istanbul-Konvention erst in 40 Jahren“

Bayern muss schnell und mehr Geld für den Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder bereitstellen – Freistaat soll sich für Rechtsanspruch auf Gewaltschutz einsetzen

Vom Expert*innen-Ausschuss (GREVIO) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gab es für Deutschland 2022 eine Rüge, unter anderem wegen des fehlenden Schutzangebots für gewaltbetroffene Frauen. Im Evaluationsbericht steht: „Alle Bundesländer bleiben hinter der Empfehlung von einem Familienplatz pro 10.000 Einwohner*innen zurück.“ Viel hat sich nicht gebessert und Bayern ist keine Ausnahme: Im Freistaat gibt es 41 staatlich geförderte Frauenhäuser mit 389 Plätzen für Frauen und mindestens 440 Plätzen für Kinder (Stand: 31.10.2023) sowie drei nicht staatlich geförderte Frauenhäuser. Im Vergleich dazu der Zielwert der Istanbul-Konvention: mindestens zirka 1.300 Plätze für Frauen sowie weitere 2.000 Plätze für Kinder in Bayern.

„Ein Blick auf den Haushaltsansatz 2024/2025 in Bayern legt nahe, dass von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Freistaat noch mehrere weitere Jahrzehnte völlig unzureichend versorgt werden, wenn die Staatsregierung nicht schleunigst ihren Kurs ändert: Für das Investitions- und Umzugsprogramm für Frauenhäuser sind 2024/2025 jeweils 1,1 Millionen Euro vorgesehen; das Bayerische Sozialministerium sieht eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro neu geschaffenen oder umgebauten Frauenhausplatz vor. Bleibt es bei diesen Summen, wird Bayern die Vorgaben der Istanbul-Konvention erst in 40 Jahren erfüllen – dieses Schneckentempo ist schlicht und ergreifend verantwortungslos. Außerdem ist der Festbetrag für den Aus- und Umbau mit 50.000 Euro pro Platz viel zu gering, beispielsweise wegen gestiegener Baukosten. Er muss umgehend erhöht werden“, erklären Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, die Landesvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO), anlässlich der für morgen geplanten Beratungen zum Haushaltstitel. 

Schley und Wolfshörndl: „Wir fordern die Politiker*innen auf, den Haushaltsansatz sofort so zu erhöhen, dass der Gewaltschutz schnell, bedarfsgerecht und finanziell auskömmlich finanziert werden kann und alle betroffenen Frauen und ihre Kinder heute und nicht erst übermorgen Schutz erfahren. Außerdem muss sich das Land Bayern auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf Gewaltschutz einsetzen: niedrigschwellig und unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand und Behinderungsgrad.“

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